Zum 1. Januar 2025 treten bedeutende Anpassungen bei den Beiträgen und Leistungen der AHV, IV, und weiteren Sozialversicherungen in Kraft. Um sicherzustellen, dass Ihre Lohnbuchhaltung den neuen Anforderungen entspricht, sollten Sie die folgenden Änderungen kennen und Ihre Software entsprechend anpassen.
Änderungen bei den Beiträgen
- Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
- Neu sind auf Löhnen unter CHF 2'500 nur noch Beiträge zu entrichten, wenn dies von den Arbeitnehmenden gewünscht wird (bisher CHF 2'300).
- Für Selbständigerwerbende:
- Der Mindestbeitrag erhöht sich von CHF 514 auf CHF 530.
- Die obere Beitragsgrenze der sinkenden Skala liegt neu bei CHF 60'500 (bisher CHF 58'800).
- Für Nichterwerbstätige:
- Der Mindestbeitrag wird von CHF 514 auf CHF 530 angehoben, der Höchstbeitrag steigt auf CHF 26'500 (bisher CHF 25'700).
Neue Eckwerte für die berufliche Vorsorge
- Mindestjahreslohn: CHF 22'680
- Koordinationsabzug: CHF 26'460
- Obere Lohnlimite: CHF 90'720
Anpassungen in der Familienzulage
- Kinderzulage: mindestens CHF 215 pro Monat (bisher CHF 200)
- Ausbildungszulage: mindestens CHF 268 pro Monat (bisher CHF 250)
Was bedeutet das für Ihre Lohnbuchhaltung?
Um die neuen Anforderungen umzusetzen, müssen Sie Ihre Lohnbuchhaltungssoftware entsprechend aktualisieren. Mit den Updates können Sie sicherstellen, dass die neuen Beitragsgrenzen und Regelungen korrekt angewendet werden.
Falls Sie Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, helfen wir Ihnen gerne. Die aR solutions AG steht Ihnen als erfahrener Partner für Schulung, Support und Beratung zur Seite.
Weitere Informationen und detailliertes Merkblatt
Laden Sie das komplette Merkblatt mit allen Änderungen herunter: Übersicht der Änderungen 2025.