Sie möchten Infoniqa ONE 50 kündigen, Ihren bisherigen Supportpartner wechseln oder auf eine andere Buchhaltungssoftware umsteigen? Dann sollten Sie sich frühzeitig mit den Vertragsbedingungen und den notwendigen Schritten beschäftigen.
Bei Infoniqa ONE 50 beträgt die reguläre Vertragslaufzeit ein Jahr. Die Kündigungsfrist liegt bei drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Entscheidend ist ausserdem, ob Sie Ihre Software direkt bei Infoniqa oder über einen Softwarepartner lizenziert haben.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Kündigungsfristen gelten, wohin Sie Ihre Kündigung senden müssen und was Sie vor einer möglichen Umstellung beachten sollten.
Wir zeigen Ihnen auch, wann ein Wechsel zu einem anderen Supportpartner sinnvoll sein kann, ohne dass Sie Ihre bestehende Buchhaltungssoftware aufgeben müssen.
Stand: Oktober 2026. Seit September 2026 tritt die bisherige Infoniqa-Gruppe unter der Marke Suiteify auf. Die bestehenden Verträge und Vereinbarungen bleiben durch den Markenwechsel unverändert.
Kündigungsfrist bei Infoniqa ONE 50
Für die hier beschriebenen Infoniqa ONE 50 Softwareverträge gelten eine Vertragslaufzeit von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Die Kündigung ist jeweils auf das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich.
Beispiel zur Berechnung der Kündigungsfrist
Wurde Ihr Vertrag am 1. September abgeschlossen und läuft bis zum 31. August des Folgejahres, ergibt sich folgende Berechnung:
| Vertragsangabe |
Datum |
| Vertragsbeginn |
1. September |
| Vertragsende |
31. August des Folgejahres |
| Kündigungsfrist |
3 Monate |
| Spätester Kündigungstermin |
31. Mai |
In diesem Beispiel muss die Kündigung spätestens am 31. Mai beim zuständigen Vertragspartner eingegangen sein.
Wichtig: Massgebend sind der tatsächliche Vertragsbeginn und die Bedingungen Ihres individuellen Vertrags. Prüfen Sie deshalb die Vertragsunterlagen, bevor Sie eine Kündigung versenden.
Falls Sie Ihre aktuelle Laufzeit nicht kennen, sollten Sie diese rechtzeitig bei Ihrem Vertragspartner erfragen. So vermeiden Sie, dass die Kündigungsfrist unbeabsichtigt verstreicht.
Wie kündige ich Infoniqa ONE 50 richtig?
Bei der Kündigung ist entscheidend, ob Sie Ihre Software direkt bei Infoniqa Schweiz AG oder über einen Softwarepartner lizenziert haben.
1. Direkt bei Infoniqa Schweiz AG lizenziert
Wenn Ihr Softwarevertrag direkt mit der Infoniqa Schweiz AG besteht, muss die Kündigung eingeschrieben an folgende Adresse erfolgen:
Infoniqa Schweiz AG
D4 CH, Platz 10
6039 Root
Schweiz
Versenden Sie das Kündigungsschreiben rechtzeitig und bewahren Sie den Versand- beziehungsweise Zustellnachweis auf.
Wir empfehlen ausserdem, eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Vertragsendes anzufordern.
2. Über einen Suiteify Partner lizenziert
Wenn Sie Infoniqa ONE 50 über einen Softwarepartner lizenziert haben, erfolgt die Kündigung direkt beim entsprechenden Partner.
Das gilt beispielsweise, wenn Ihr bisheriger Anbieter die Softwarelizenz für Sie verwaltet und Ihr entsprechender Vertrag mit diesem Anbieter besteht.
Prüfen Sie dazu, welcher Vertragspartner auf Ihren Vertragsunterlagen und Rechnungen aufgeführt ist.
Wichtig: Die Kündigung eines Softwarevertrags ist nicht automatisch identisch mit der Kündigung einer Support- oder Hostingvereinbarung. Diese Leistungen können separat geregelt sein.
Was gehört in ein Infoniqa Kündigungsschreiben?
Damit Ihre Kündigung eindeutig zugeordnet werden kann, sollten Sie folgende Informationen angeben:
- Vollständiger Firmenname und Adresse
- Kundennummer oder Vertragsnummer, sofern vorhanden
- Bezeichnung der Software, beispielsweise Infoniqa ONE 50
- Eindeutige Erklärung der Kündigung auf das Ende der Vertragslaufzeit
- Gewünschtes beziehungsweise vertraglich vorgesehenes Kündigungsdatum
- Bitte um schriftliche Bestätigung
Eine einfache Formulierung kann beispielsweise lauten:
Hiermit kündigen wir unseren Softwarevertrag für Infoniqa ONE 50 fristgerecht auf das Ende der aktuellen Vertragslaufzeit.
Bitte bestätigen Sie uns den Eingang der Kündigung sowie das verbindliche Vertragsende schriftlich.
Bei einer direkt bei Infoniqa Schweiz AG lizenzierten Software muss die vereinbarte Form der eingeschriebenen Kündigung eingehalten werden.
Software kündigen, Supportpartner wechseln oder Hosting beenden?
Bevor Sie Infoniqa ONE 50 kündigen, sollten Sie klären, welchen Teil Ihrer bisherigen Lösung Sie tatsächlich nicht mehr benötigen.
Dabei sind drei Bereiche zu unterscheiden.
Softwarelizenz
Die Softwarelizenz regelt die Nutzung von Infoniqa ONE 50 und der vereinbarten Module.
Wenn Sie die Software vollständig ablösen möchten, ist die Kündigung der entsprechenden Lizenzvereinbarung ein zentraler Schritt.
Support und Betreuung
Der Supportvertrag betrifft die laufende Unterstützung durch den Softwarepartner. Dazu gehören je nach Vereinbarung beispielsweise Hilfe bei technischen Problemen, Updates, Schulungen und buchhalterischen Fragen.
Wenn Sie mit Ihrem bisherigen Support unzufrieden sind, die Software aber weiterhin nutzen möchten, kann ein Partnerwechsel die sinnvollere Lösung sein.
Cloud-Hosting
Falls Infoniqa ONE 50 in einer Cloud-Umgebung betrieben wird, kann zusätzlich eine Hostingvereinbarung bestehen.
Bei einer Kündigung oder einem Partnerwechsel muss geklärt werden, wie der weitere Zugriff auf die Software und die Daten organisiert wird.
Unser Tipp: Prüfen Sie sämtliche bestehenden Vereinbarungen gemeinsam. So vermeiden Sie, dass eine Leistung beendet wird, während eine andere weiterhin benötigt wird.
Was passiert mit meinen Buchhaltungsdaten nach der Kündigung?
Wenn Sie Infoniqa ONE 50 vollständig kündigen, sollten Sie frühzeitig planen, wie Sie Ihre bestehenden Daten sichern und künftig darauf zugreifen können.
Das betrifft insbesondere Unternehmen, die ihre Finanzbuchhaltung oder Lohnbuchhaltung über mehrere Jahre mit Infoniqa ONE 50 geführt haben.
Zu den wichtigen Daten gehören beispielsweise:
- Hauptbuch und Buchungsjournale
- Kontenpläne und Salden
- Debitoren- und Kreditorendaten
- Offene Posten
- MWST-Abrechnungen und weitere Auswertungen
- Lohnabrechnungen und relevante Personalstammdaten
- Elektronische Belege und Dokumente
- Historische Geschäftsjahre
Dabei ist zwischen einer Datensicherung und einer tatsächlichen Datenmigration zu unterscheiden.
Eine Datensicherung dient dazu, vorhandene Daten aufzubewahren. Bei einer Migration müssen die benötigten Informationen dagegen in eine andere Software übernommen und dort korrekt weiterverarbeitet werden können.
Nicht sämtliche Daten und individuellen Einstellungen lassen sich automatisch oder vollständig in jedes andere System übertragen.
Daten rechtzeitig sichern
Wir empfehlen deshalb, die Datensicherung und einen möglichen Export bereits vor dem Vertragsende zu organisieren.
Dabei sollte geklärt werden:
- Welche Daten müssen weiterhin verfügbar bleiben?
- In welchen Formaten können diese exportiert werden?
- Müssen die Daten in eine neue Buchhaltungssoftware übernommen werden?
- Wie werden gesetzliche Aufbewahrungspflichten sichergestellt?
- Bis zu welchem Zeitpunkt besteht Zugriff auf die bisherige Installation?
Insbesondere bei der Lohnbuchhaltung und bei elektronischen Buchhaltungsbelegen ist eine sorgfältige Planung wichtig.
Eine Kündigung sollte nicht dazu führen, dass wichtige Informationen später nicht mehr gelesen oder nachvollzogen werden können.
Welche Möglichkeiten beim Austausch von Buchhaltungsdaten bestehen, erfahren Sie im Beitrag Infoniqa ONE 50 Schnittstellen: Möglichkeiten, Grenzen und Praxisbeispiele.
Kündigung oder Wechsel zu einem Infoniqa Partner?
Nicht immer liegt es an der Software selbst, wenn ein Unternehmen über eine Kündigung nachdenkt.
Aus unserer Erfahrung entstehen Schwierigkeiten häufig auch durch unzureichenden Support, fehlende Schulungen oder eine über Jahre gewachsene Installation.
Typische Situationen sind beispielsweise:
- Supportanfragen bleiben zu lange unbeantwortet.
- Bei buchhalterischen oder lohntechnischen Fragen fehlt eine kompetente Ansprechperson.
- Schnittstellen funktionieren nicht zuverlässig.
- Updates werden nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend vorbereitet.
- Die Software wird nur teilweise genutzt, obwohl zusätzliche Funktionen vorhanden wären.
In solchen Fällen lohnt es sich, zuerst zu prüfen, ob ein Wechsel zu einem anderen Suiteify Partner in der Schweiz sinnvoller ist.
Kann ich den Infoniqa Supportpartner wechseln, ohne die Software zu kündigen?
Grundsätzlich ja. Ein Wechsel des Supportpartners bedeutet nicht automatisch, dass Sie Infoniqa ONE 50 ersetzen müssen.
Ein neuer Partner kann eine bestehende Installation übernehmen und die Betreuung fortführen, sofern die notwendigen vertraglichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Vor einem Wechsel sollten die bestehenden Supportvereinbarungen, die Lizenzsituation und die Zuständigkeiten für die IT-Infrastruktur geklärt werden.
Gerade bei komplexeren Installationen ist es ausserdem wichtig, die bisherigen Einstellungen, Schnittstellen und individuellen Anpassungen zu dokumentieren.
Die aR solutions AG unterstützt auch Unternehmen, die Infoniqa ONE 50 bisher bei einem anderen Anbieter bezogen haben.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Suiteify Support in der Schweiz (ehemals Infoniqa).
Wann ist eine vollständige Kündigung von Infoniqa ONE 50 sinnvoll?
Es gibt selbstverständlich Situationen, in denen Infoniqa ONE 50 nicht mehr die passende Softwarelösung ist.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich die Anforderungen des Unternehmens grundlegend verändert haben oder bestimmte Prozesse mit einer anderen Anwendung besser abgebildet werden können.
Auch eine Vereinfachung der bestehenden Softwarelandschaft kann ein Grund für einen Wechsel sein.
Bevor Sie sich dafür entscheiden, sollten Sie jedoch die Gesamtkosten und den Aufwand berücksichtigen.
Neben den neuen Softwarelizenzen entstehen bei einem Systemwechsel möglicherweise Kosten für die Datenübernahme, Einrichtung, Schnittstellen und Mitarbeiterschulung.
Ein Wechsel sollte deshalb nicht allein aufgrund einer einzelnen Funktion oder kurzfristiger Supportprobleme entschieden werden.
Infoniqa ONE 50 oder Topal?
Wenn der Schwerpunkt Ihres Unternehmens hauptsächlich auf Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und der Zusammenarbeit mit einem Treuhänder liegt, kann beispielsweise Topal eine interessante Alternative sein.
Infoniqa ONE 50 bietet dagegen unter anderem Möglichkeiten, um auch Verkauf, Einkauf, Auftragsbearbeitung und Lagerwirtschaft innerhalb derselben Produktumgebung abzubilden.
Welche Lösung besser passt, hängt von Ihren Geschäftsprozessen ab.
Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie im Beitrag Topal oder Infoniqa ONE 50: Welche Buchhaltungssoftware passt für Ihr KMU?.
Wie aR solutions AG bei einer Kündigung oder einem Partnerwechsel unterstützt
Die aR solutions AG ist Suiteify Partner und begleitet Schweizer KMU und Treuhandunternehmen seit über 20 Jahren bei der Einführung, Betreuung und Weiterentwicklung ihrer Buchhaltungssoftware.
Wenn Sie über eine Kündigung von Infoniqa ONE 50 nachdenken, unterstützen wir Sie bei der Beurteilung Ihrer aktuellen Situation.
Gemeinsam klären wir, ob die bestehende Software weiterhin sinnvoll eingesetzt werden kann, ob ein neuer Supportpartner die bessere Lösung wäre oder ob ein vollständiger Systemwechsel Vorteile bietet.
Wir unterstützen Sie unter anderem bei:
- Der Übernahme bestehender Infoniqa ONE 50 Installationen
- Der Analyse von Support- und Softwareproblemen
- Der Optimierung bestehender Buchhaltungsprozesse
- Der Planung eines möglichen Softwarewechsels
- Der Datenübernahme und Einrichtung einer neuen Lösung
- Schulungen und der laufenden Betreuung
Dabei steht nicht ein möglichst schneller Softwarewechsel im Vordergrund, sondern eine Lösung, die langfristig zu Ihrem Unternehmen passt.
Infoniqa ONE 50 richtig kündigen
Bei Infoniqa ONE 50 gelten eine Vertragslaufzeit von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Laufzeitende.
Wenn Sie Ihre Software direkt bei Infoniqa Schweiz AG lizenziert haben, muss die Kündigung eingeschrieben erfolgen. Bei einer Lizenzierung über einen Softwarepartner ist der entsprechende Partner zuständig.
Vor einer Kündigung sollten Sie ausserdem prüfen, ob separate Support- oder Hostingvereinbarungen bestehen und wie Sie Ihre Buchhaltungsdaten rechtzeitig sichern.
Nicht zuletzt lohnt es sich, zwischen einer vollständigen Softwarekündigung und einem Wechsel des Supportpartners zu unterscheiden.
Sie sind mit Ihrer aktuellen Infoniqa Betreuung unzufrieden oder überlegen, die Software zu wechseln?
Kontaktieren Sie aR solutions für eine unverbindliche Beratung. Wir schauen gemeinsam, ob ein Partnerwechsel, eine Optimierung Ihrer bestehenden Installation oder eine neue Softwarelösung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.