Ab Januar 2026 wird in der Schweiz der neue Standard ELM 5.0 für die elektronische Übermittlung von Lohn- und Personaldaten verbindlich. Damit ersetzt Swissdec sämtliche bisherigen ELM-4.x-Versionen. Unternehmen, die ihre Lohnmeldungen weiterhin korrekt übermitteln möchten – insbesondere die Quellensteuer – brauchen ab 2026 eine ELM-5.0-fähige Lohnsoftware.
Dieser Beitrag erklärt, warum ELM 5.0 überhaupt eingeführt wird, was sich für KMU ändert und welche Massnahmen Unternehmen mit Topal Payroll und Infoniqa ONE 50 Payroll konkret einplanen müssen. Dazu zeigen wir typische Fehler aus unserer Beratung – und wie man sie vermeidet.
Warum ELM 5.0 eingeführt wird
Die bisherigen ELM-Versionen sind über die Jahre gewachsen, je nach Kanton und Behörde wurde vieles unterschiedlich gehandhabt. Die Folge: Mehraufwand, Nachbearbeitungen und fehleranfällige Meldungen.
ELM 5.0 soll genau diese Punkte lösen.
Die Ziele:
- Einheitliche Datenstrukturen
- Höhere Datenqualität
- Klare Validierungen vor der Übermittlung
- Weniger Rückläufer
- Bessere Integrationen mit modernen HR- und Abrechnungssystemen
Kurz gesagt: ELM 5.0 sorgt für stabilere Abläufe, weniger Sonderfälle und deutlich weniger Fehler.
Die wichtigsten Änderungen und Vorteile
ELM 5.0 ist nicht einfach ein technisches Update. Der Standard verändert den Lohnmeldeprozess grundlegend:
Weniger Fehlerquellen
Die neue Struktur reduziert Ausnahmen und zwingt saubere Datensätze. Fehler werden erkannt, bevor sie bei der Behörde landen.
Stabilere Übermittlungen
Rückläufer und Korrekturschlaufen werden seltener – ein klarer Effizienzgewinn für Lohnbüros und Treuhänder.
Zukunftssicher
Behörden setzen ab 2026 vollständig auf ELM 5.0. Wer nicht umstellt, kann keine regulären Meldungen mehr ausführen.
Mehr Automatisierung
ELM 5.0 ist auf moderne Softwarelandschaften ausgerichtet – ein Vorteil für KMU, die Prozesse digitalisieren möchten.
Was bedeutet ELM 5.0 für Lohnsoftware wie Topal und Infoniqa?
Topal Payroll: rechtzeitig bereit
Topal wird ELM 5.0 per Januar 2026 unterstützen. Für Unternehmen bedeutet das:
keine Unterbrüche, keine Sonderlösungen – der Übergang ist stabil planbar.
Infoniqa ONE 50 Payroll: Übergangsphase Januar–April 2026
Infoniqa liefert die zertifizierte ELM-5.0-Version erst ab April 2026 aus.
Das hat direkte Folgen:
- Die monatliche Quellensteuer-Meldung über ELM ist von Januar bis April 2026 nicht möglich.
- Unternehmen müssen die Meldungen in dieser Zeit alternativ einreichen.
Für diese Übergangsphase gibt es drei praktikable Optionen
Option 1: Meldeperiode anpassen (falls der Kanton es erlaubt)
Einige Kantone akzeptieren statt der Monatsmeldung auch:
- quartalsweise
- halbjährliche
- jährliche Meldungen
Wenn möglich, sollte der Meldezeitraum ab Januar 2026 angepasst werden.
Das reduziert den manuellen Aufwand massiv.
Option 2: Fristerstreckung für Januar–April 2026 beantragen
Falls eine monatliche Meldung für mehrere Kantone zwingend ist:
- Fristerstreckung kann helfen, den Druck zu reduzieren
- Achtung: Verzugszinsen möglich
- Antrag muss bis Ende Dezember 2025 gestellt werden
- SSL-Nummer angeben nicht vergessen
Option 3: Manuelle Meldungen über Portal oder Papier
Wenn weder alternative Meldeperioden noch Fristerstreckungen möglich sind:
- Manche Kantone bieten Online-Portale
- Andere verlangen weiterhin Papierformulare
- Infoniqa stellt Download-Reports bereit, um die manuelle Eingabe zu vereinfachen
Wichtig:
Die kantonalen Fristen müssen exakt eingehalten werden, um Verzugszinsen zu vermeiden.
Wichtige Hinweise für die Übergangsphase Januar–April 2026
Unternehmen sollten ihre Kantone frühzeitig informieren, wenn sie:
- den Meldezeitraum anpassen
- vorübergehend auf manuelle Meldungen wechseln
Weitere Punkte:
- Die Rückumstellung ab Mai 2026 muss erneut gemeldet werden
- Lohndaten früherer Monate müssen nicht rückwirkend nach ELM 5.0 eingereicht werden
- Bearbeitungszeiten der Kantone verlängern sich bei nicht-monatlichen Meldungen
- Quartalsmeldungen (Jan–März) können nach Einführung von ELM 5.0 einzeln nachgeliefert werden
- Bezugsprovisionen können sich ändern oder entfallen
Typische Fehler in der Praxis – und wie man sie vermeidet
Aus unserer Beratung sehen wir immer wieder dieselben Stolpersteine:
1. Zu späte Abklärung der kantonalen Vorgaben
Jeder Kanton handhabt Fristen und Meldeperioden etwas anders.
Wer erst im Januar reagiert, hat oft ein Problem.
2. Fehlende interne Planung
Die Lohnbuchhaltung unterschätzt den Aufwand für manuelle Meldungen – vor allem bei mehreren Kantonen.
3. Falsche Annahme: „Das Update kommt schon früh genug“
Bei Infoniqa ist ELM 5.0 erst ab April da – wer das übersieht, meldet im Januar falsch.
4. Keine Rückmeldung an die Kantone
Jede Änderung der Meldeperiode muss gemeldet werden.
Wird das vergessen, drohen Verzugszinsen oder Rückfragen.
5. Abhängigkeit von nur einer Person im Team
Gerade in der Übergangsphase müssen Stellvertretungen funktionieren.
Empfehlungen für Unternehmen (Checkliste)
- Prüfen, ob die eingesetzte Lohnsoftware ELM 5.0 rechtzeitig unterstützt.
- Bei Infoniqa ONE 50: Übergangsphase aktiv einplanen.
- Kantone frühzeitig kontaktieren (Meldeperioden, Portale, Fristen).
- Aufwand für manuelle Meldungen realistisch einschätzen.
- Supportpartner einbeziehen – besonders für Updates und Testmeldungen.
Wie aR solutions AG unterstützt
Als Partner von Topal und Infoniqa ONE 50 begleiten wir Schweizer KMU seit über 20 Jahren im Bereich Lohn- und Finanzsoftware. Wir unterstützen bei:
- Vorbereitung und Umsetzung von ELM 5.0
- Planung der Übergangsphase Januar–April 2026
- Klärung kantonaler Anforderungen
- Unterstützung bei manuellen QST-Meldungen
- Durchführung aller Updates
- Testmeldungen und Stabilisierung ab Mai 2026
Ziel: Ein reibungsloser Übergang ohne Unterbrüche.
ELM 5.0 wird ab Januar 2026 verbindlich – und für Unternehmen entscheidend
Topal ist bereit. Infoniqa ONE 50 benötigt eine Übergangsphase bis April 2026.
Wer sich jetzt vorbereitet, verhindert Verzögerungen, manuelle Notlösungen und kantonale Probleme.
Die gute Nachricht: Mit der richtigen Planung ist der Umstieg problemlos machbar.