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Lohnabrechnungen werden am Computer geprüft und für die elektronische Lohnmeldung vorbereitet
10.12.2025

ELM 5.0 ab Januar 2026: Was Schweizer Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab Januar 2026 wird in der Schweiz der neue Standard ELM 5.0 für die elektronische Übermittlung von Lohn- und Personaldaten verbindlich. Damit ersetzt Swissdec sämtliche bisherigen ELM-4.x-Versionen. Unternehmen, die ihre Lohnmeldungen weiterhin korrekt übermitteln möchten – insbesondere die Quellensteuer – brauchen ab 2026 eine ELM-5.0-fähige Lohnsoftware.

Dieser Beitrag erklärt, warum ELM 5.0 überhaupt eingeführt wird, was sich für KMU ändert und welche Massnahmen Unternehmen mit Topal Payroll und Infoniqa ONE 50 Payroll konkret einplanen müssen. Dazu zeigen wir typische Fehler aus unserer Beratung – und wie man sie vermeidet.

Warum ELM 5.0 eingeführt wird

Die bisherigen ELM-Versionen sind über die Jahre gewachsen, je nach Kanton und Behörde wurde vieles unterschiedlich gehandhabt. Die Folge: Mehraufwand, Nachbearbeitungen und fehleranfällige Meldungen.

ELM 5.0 soll genau diese Punkte lösen.

Die Ziele:

  • Einheitliche Datenstrukturen
  • Höhere Datenqualität
  • Klare Validierungen vor der Übermittlung
  • Weniger Rückläufer
  • Bessere Integrationen mit modernen HR- und Abrechnungssystemen

Kurz gesagt: ELM 5.0 sorgt für stabilere Abläufe, weniger Sonderfälle und deutlich weniger Fehler.

Die wichtigsten Änderungen und Vorteile

ELM 5.0 ist nicht einfach ein technisches Update. Der Standard verändert den Lohnmeldeprozess grundlegend:

Weniger Fehlerquellen

Die neue Struktur reduziert Ausnahmen und zwingt saubere Datensätze. Fehler werden erkannt, bevor sie bei der Behörde landen.

Stabilere Übermittlungen

Rückläufer und Korrekturschlaufen werden seltener – ein klarer Effizienzgewinn für Lohnbüros und Treuhänder.

Zukunftssicher

Behörden setzen ab 2026 vollständig auf ELM 5.0. Wer nicht umstellt, kann keine regulären Meldungen mehr ausführen.

Mehr Automatisierung

ELM 5.0 ist auf moderne Softwarelandschaften ausgerichtet – ein Vorteil für KMU, die Prozesse digitalisieren möchten.

Was bedeutet ELM 5.0 für Lohnsoftware wie Topal und Infoniqa?

Topal Payroll: rechtzeitig bereit

Topal wird ELM 5.0 per Januar 2026 unterstützen. Für Unternehmen bedeutet das:

keine Unterbrüche, keine Sonderlösungen – der Übergang ist stabil planbar.

Infoniqa ONE 50 Payroll: Übergangsphase Januar–April 2026

Infoniqa liefert die zertifizierte ELM-5.0-Version erst ab April 2026 aus.

Das hat direkte Folgen:

  • Die monatliche Quellensteuer-Meldung über ELM ist von Januar bis April 2026 nicht möglich.
  • Unternehmen müssen die Meldungen in dieser Zeit alternativ einreichen.

Für diese Übergangsphase gibt es drei praktikable Optionen

Option 1: Meldeperiode anpassen (falls der Kanton es erlaubt)

Einige Kantone akzeptieren statt der Monatsmeldung auch:

  • quartalsweise
  • halbjährliche
  • jährliche Meldungen

Wenn möglich, sollte der Meldezeitraum ab Januar 2026 angepasst werden.

Das reduziert den manuellen Aufwand massiv.

Option 2: Fristerstreckung für Januar–April 2026 beantragen

Falls eine monatliche Meldung für mehrere Kantone zwingend ist:

  • Fristerstreckung kann helfen, den Druck zu reduzieren
  • Achtung: Verzugszinsen möglich
  • Antrag muss bis Ende Dezember 2025 gestellt werden
  • SSL-Nummer angeben nicht vergessen

Option 3: Manuelle Meldungen über Portal oder Papier

Wenn weder alternative Meldeperioden noch Fristerstreckungen möglich sind:

  • Manche Kantone bieten Online-Portale
  • Andere verlangen weiterhin Papierformulare
  • Infoniqa stellt Download-Reports bereit, um die manuelle Eingabe zu vereinfachen

Wichtig:

Die kantonalen Fristen müssen exakt eingehalten werden, um Verzugszinsen zu vermeiden.

Wichtige Hinweise für die Übergangsphase Januar–April 2026

Unternehmen sollten ihre Kantone frühzeitig informieren, wenn sie:

  • den Meldezeitraum anpassen
  • vorübergehend auf manuelle Meldungen wechseln

Weitere Punkte:

  • Die Rückumstellung ab Mai 2026 muss erneut gemeldet werden
  • Lohndaten früherer Monate müssen nicht rückwirkend nach ELM 5.0 eingereicht werden
  • Bearbeitungszeiten der Kantone verlängern sich bei nicht-monatlichen Meldungen
  • Quartalsmeldungen (Jan–März) können nach Einführung von ELM 5.0 einzeln nachgeliefert werden
  • Bezugsprovisionen können sich ändern oder entfallen

Typische Fehler in der Praxis – und wie man sie vermeidet

Aus unserer Beratung sehen wir immer wieder dieselben Stolpersteine:

1. Zu späte Abklärung der kantonalen Vorgaben

Jeder Kanton handhabt Fristen und Meldeperioden etwas anders.

Wer erst im Januar reagiert, hat oft ein Problem.

2. Fehlende interne Planung

Die Lohnbuchhaltung unterschätzt den Aufwand für manuelle Meldungen – vor allem bei mehreren Kantonen.

3. Falsche Annahme: „Das Update kommt schon früh genug“

Bei Infoniqa ist ELM 5.0 erst ab April da – wer das übersieht, meldet im Januar falsch.

4. Keine Rückmeldung an die Kantone

Jede Änderung der Meldeperiode muss gemeldet werden.

Wird das vergessen, drohen Verzugszinsen oder Rückfragen.

5. Abhängigkeit von nur einer Person im Team

Gerade in der Übergangsphase müssen Stellvertretungen funktionieren.

Empfehlungen für Unternehmen (Checkliste)

  1. Prüfen, ob die eingesetzte Lohnsoftware ELM 5.0 rechtzeitig unterstützt.
  2. Bei Infoniqa ONE 50: Übergangsphase aktiv einplanen.
  3. Kantone frühzeitig kontaktieren (Meldeperioden, Portale, Fristen).
  4. Aufwand für manuelle Meldungen realistisch einschätzen.
  5. Supportpartner einbeziehen – besonders für Updates und Testmeldungen.

Wie aR solutions AG unterstützt

Als Partner von Topal und Infoniqa ONE 50 begleiten wir Schweizer KMU seit über 20 Jahren im Bereich Lohn- und Finanzsoftware. Wir unterstützen bei:

  • Vorbereitung und Umsetzung von ELM 5.0
  • Planung der Übergangsphase Januar–April 2026
  • Klärung kantonaler Anforderungen
  • Unterstützung bei manuellen QST-Meldungen
  • Durchführung aller Updates
  • Testmeldungen und Stabilisierung ab Mai 2026

Ziel: Ein reibungsloser Übergang ohne Unterbrüche.

ELM 5.0 wird ab Januar 2026 verbindlich – und für Unternehmen entscheidend

Topal ist bereit. Infoniqa ONE 50 benötigt eine Übergangsphase bis April 2026.

Wer sich jetzt vorbereitet, verhindert Verzögerungen, manuelle Notlösungen und kantonale Probleme.

Die gute Nachricht: Mit der richtigen Planung ist der Umstieg problemlos machbar.

Häufige Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ein Unternehmen ab Januar 2026 noch nicht auf ELM 5.0 umgestellt hat?

Ohne ELM-5.0-fähige Lohnsoftware können ab Januar 2026 keine regulären Lohnmeldungen mehr übermittelt werden – insbesondere die Quellensteuer. Unternehmen müssen in diesem Fall auf kantonale Alternativen wie manuelle Meldungen oder angepasste Meldeperioden ausweichen, bis das Softwareupdate verfügbar ist.

Muss ich Lohndaten aus dem Jahr 2025 rückwirkend nach ELM 5.0 melden?

Nein. Vorperioden müssen nicht nachträglich in ELM 5.0 übermittelt werden. Relevant ist nur, dass Meldungen ab 2026 dem neuen Standard entsprechen.

Warum liefert Infoniqa ONE 50 ELM 5.0 erst ab April 2026?

Die Zertifizierung durch Swissdec erfolgt später als ursprünglich geplant. Die ELM-5.0-Version für Infoniqa ONE 50 steht deshalb erst ab April 2026 bereit. Für Januar–April 2026 müssen Unternehmen eine Übergangslösung nutzen – je nach Kanton über angepasste Meldeperioden, Fristerstreckungen oder manuelle Meldungen.

Wie prüfen Unternehmen, ob ihre Software ELM 5.0 unterstützt?

Der einfachste Weg ist die Überprüfung direkt beim Softwarepartner oder Anbieter. Topal Payroll wird ELM 5.0 per Januar 2026 unterstützen. Bei Infoniqa ONE 50 ist das Update ab April 2026 verfügbar. Unternehmen sollten frühzeitig abklären, ob das entsprechende Update installiert, getestet und produktiv gesetzt ist.

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