Digitale Archivierung ist längst Standard – doch was bedeutet es, Dokumente revisionssicher zu archivieren? Gerade in der Schweiz stehen Unternehmen in der Pflicht, steuerrelevante Unterlagen korrekt, vollständig und rechtssicher abzulegen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was revisionssichere Archivierung genau bedeutet und wie Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen genügt.
Was ist revisionssichere Archivierung?
Revisionssichere Archivierung bedeutet, dass digital gespeicherte Dokumente über die gesamte gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist:
- unveränderbar (nicht manipulierbar),
- vollständig (keine Lücken),
- auffindbar (durchsuchbar),
- maschinell auswertbar (für digitale Prüfungen),
- und nachvollziehbar dokumentiert (z. B. durch Protokolle)
abgelegt sind. Sie müssen auch dann lesbar und verfügbar sein, wenn sich Technologien verändern – Stichwort Formatmigration und Systemwechsel.
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten in der Schweiz?
In der Schweiz gelten insbesondere:
- OR Art. 958f (Aufbewahrungspflichten)
- GeBüV (Geschäftsbücherverordnung)
- Steuerrechtliche Vorschriften (u. a. von der ESTV)
Diese schreiben eine 10-jährige Aufbewahrungspflicht für geschäftsrelevante Dokumente vor. Bei elektronischer Archivierung ist sicherzustellen, dass die Daten nicht gelöscht oder verändert werden können – auch nicht durch Administratoren.
Welche Dokumente müssen revisionssicher archiviert werden?
Beispiele für revisionspflichtige Daten:
- Buchhaltungsbelege, Bilanzen, Journale
- Rechnungen & Offerten
- Verträge
- Geschäftsberichte & Jahresabschlüsse
- E-Mails mit rechtlicher Relevanz
- Lohnabrechnungen und Personalakten
Wichtig: Auch PDFs, Scans und digitale Originale fallen unter diese Pflicht.
Wie setze ich revisionssichere Archivierung technisch um?
Mit einer modernen Archivierungslösung – wie z. B. dem Archivar von aR solutions AG – erfüllen Sie alle rechtlichen Anforderungen. Unsere Softwarelösungen bieten unter anderem:
- Schreibgeschützte Speicherung (WORM-Prinzip)
- Revisionsprotokolle aller Zugriffe & Änderungen
- Automatisierte Verschlagwortung & Volltextsuche
- Swissdec- & GeBüV-Konformität
- Zukunftssichere Formate & Migrationstools
aR solutions AG – Ihr Partner für rechtskonforme Archivierung
Wir beraten Sie umfassend zu gesetzlichen Anforderungen und technischen Lösungen – damit Ihre Archivierung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch effizient und zukunftssicher ist.
Revisionssichere digitale Archivierung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben – sie schützt Ihr Unternehmen auch vor Datenverlust, Steuerproblemen und Rechtsrisiken. Mit der richtigen Software und einem klaren Archivierungskonzept schaffen Sie Transparenz, Effizienz und Rechtssicherheit.