Zurück zur Übersicht
QR-Rechnung wird mit dem Smartphone gescannt im Zusammenhang mit strukturierten Adressen im Zahlungsverkehr
16.10.2026

Strukturierte Adressen im Zahlungsverkehr 2026: Was Schweizer KMU wissen müssen

Ab dem 14. November 2026 gelten im Schweizer Zahlungsverkehr neue Anforderungen an die Adressangaben bei Zahlungsaufträgen. Unternehmen, die ihre Zahlungen über eine Buchhaltungssoftware abwickeln, müssen sicherstellen, dass ihre Zahlungsdateien den aktuellen Swiss Payment Standards entsprechen.

Die Umstellung betrifft nicht nur internationale Zahlungen, sondern auch den inländischen Zahlungsverkehr. Hinzu kommen bereits geltende Anforderungen an strukturierte Adressen bei QR-Rechnungen.

Was bedeutet das für Schweizer KMU? Müssen bestehende Adressen angepasst werden? Und wie lässt sich überprüfen, ob die eingesetzte Buchhaltungssoftware bereit ist? Wir erklären die wichtigsten Änderungen und zeigen, worauf Unternehmen jetzt achten sollten.

‍

Was sind strukturierte Adressen im Zahlungsverkehr?

Bisher konnten Adressen bei Zahlungsaufträgen teilweise als zusammenhängender Text übermittelt werden. Neu sollen die einzelnen Bestandteile einer Adresse eindeutig erkennbar sein.

Ein Beispiel:

Bisherige, unstrukturierte Adresse:

Muster AG, Hauptstrasse 12, 8000 Zürich, Schweiz

Strukturierte Adresse:

  • Name: Muster AG
  • Strasse: Hauptstrasse
  • Hausnummer: 12
  • Postleitzahl: 8000
  • Ort: Zürich
  • Land: CH

Bei einer strukturierten Adresse werden die einzelnen Angaben in dafür vorgesehenen Datenfeldern übermittelt. Dadurch können Banken und Zahlungssysteme die Informationen zuverlässiger verarbeiten und die beteiligten Personen oder Unternehmen eindeutig identifizieren.

Die Umstellung erfolgt im Rahmen des internationalen Standards ISO 20022 und dient unter anderem einer besseren Datenqualität sowie der Bekämpfung von Geldwäscherei.

‍

Strukturierte oder hybride Adresse: Was ist der Unterschied?

Im Schweizer Zahlungsverkehr sind künftig zwei Adressformate gemäss den Swiss Payment Standards vorgesehen:

Vollständig strukturierte Adresse: Die einzelnen Adressbestandteile werden in separaten Datenfeldern übermittelt. Dazu gehören beispielsweise Ort, Land, Strasse, Hausnummer und Postleitzahl.

Hybride Adresse: Ort und Land werden strukturiert übermittelt, während zusätzliche Adressinformationen in dafür vorgesehenen Freitextfeldern stehen können.

Bei Zahlungsaufträgen sind beide Varianten möglich. Wichtig ist, dass die Mindestanforderungen eingehalten werden. Dazu gehören insbesondere die getrennte Übermittlung von Name, Ort und Land.

Für grenzüberschreitende Zahlungen empfiehlt die UBS vollständig strukturierte Adressen, um mögliche Rückweisungen wegen unzureichender Adressdaten zu vermeiden.

‍

Welche Änderungen gelten ab November 2026?

Der Schweizer Finanzplatz führt die Umstellung auf strukturierte und hybride Adressen schrittweise durch. Für Unternehmen sind vor allem zwei Bereiche relevant.

‍

Zahlungsaufträge müssen den neuen Anforderungen entsprechen

Ab dem 14. November 2026 sind strukturierte oder hybride Adressen im Rahmen der Swiss Payment Standards für sämtliche Zahlungsarten vorgesehen.

Das betrifft insbesondere:

  • Inlandzahlungen in der Schweiz
  • SEPA-Zahlungen
  • Internationale Überweisungen
  • Zahlungsaufträge, die aus Buchhaltungs- oder ERP-Systemen an Banken übermittelt werden

Rein unstrukturierte Adressen gehören ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu den Swiss Payment Standards. Einzelne Banken können im Rahmen eigener Angebote weiterhin zusätzliche Formate unterstützen.

Für Unternehmen bedeutet das: Wer Zahlungsdateien direkt aus seiner Buchhaltungssoftware erstellt, sollte die eingesetzte Softwareversion und die gespeicherten Adressdaten überprüfen.

‍

Bei QR-Rechnungen gelten bereits strengere Vorgaben

Für die QR-Rechnung ist die Umstellung bereits erfolgt. Seit dem 22. November 2025 sind im Swiss QR-Code nur noch strukturierte Adressen des Typs «S» zugelassen.

Das betrifft die Adressangaben des Rechnungsstellers und, soweit vorhanden, des Rechnungsempfängers.

Ältere QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressen des Typs «K» konnten teilweise während einer Übergangsfrist weiterhin bezahlt werden. Die UBS nennt dafür den 30. September 2026 als letzten Annahmetermin.

Unternehmen, die noch ältere QR-Rechnungen im Umlauf haben, sollten deshalb prüfen, ob diese ersetzt werden müssen. Besonders wichtig ist dies bei wiederkehrenden Rechnungen, beispielsweise für Mieten oder andere regelmässige Zahlungen.

‍

Swift verschiebt die Frist: Gilt der November 2026 trotzdem?

Ja, für die Swiss Payment Standards bleibt der November 2026 massgebend.

Swift und der European Payments Council haben ihre ursprünglich vorgesehene internationale Frist für die verpflichtende Verwendung strukturierter oder hybrider Adressen verschoben.

Der Schweizer Finanzplatz hat jedoch entschieden, den eigenen Umstellungszeitplan beizubehalten. Die Swiss Payment Standards 2026 treten deshalb wie vorgesehen am 14. November 2026 in Kraft.

Für Unternehmen ist diese Unterscheidung wichtig: Die internationale Fristverschiebung bedeutet nicht, dass die Anpassung der Schweizer Zahlungsprozesse aufgeschoben werden sollte.

‍

Was bedeutet die Umstellung für Ihre Buchhaltungssoftware?

Viele Schweizer KMU und Treuhänder erstellen Zahlungsaufträge direkt in ihrer Finanzbuchhaltung und übermitteln diese anschliessend als Zahlungsdatei oder über eine Bankanbindung.

Ob dabei ein manueller Dateiupload oder eine direkte Schnittstelle zum Einsatz kommt, ändert nichts daran, dass die übermittelten Zahlungsdaten den Anforderungen der jeweiligen Bank entsprechen müssen.

Im Zusammenhang mit ISO 20022 betrifft dies beispielsweise Zahlungsdateien im Format pain.001.

Entscheidend sind drei Bereiche:

Softwareversion: Die eingesetzte Version muss die erforderlichen Adressformate und Zahlungsstandards unterstützen.

Adressstammdaten: Kunden-, Lieferanten- und weitere zahlungsrelevante Adressen müssen so erfasst sein, dass die erforderlichen Angaben korrekt übermittelt werden können.

Bankanbindung: Die aus der Software erzeugten Zahlungsaufträge sollten mit den Anforderungen der angeschlossenen Bank abgestimmt und getestet werden.

Wer beispielsweise Infoniqa ONE 50 oder Topal einsetzt, sollte deshalb mit seinem Softwarepartner klären, ob die installierte Version und die verwendeten Zahlungsprozesse den neuen Anforderungen entsprechen.

Dabei reicht es nicht immer aus, ausschliesslich ein Softwareupdate zu installieren. Je nach vorhandenen Stammdaten und individuellen Schnittstellen können weitere Anpassungen erforderlich sein.

Auch bei einer direkten Bankanbindung sollten die Zahlungsdaten überprüft werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag EBICS mit Infoniqa und Topal: Bankanbindung für die Finanzbuchhaltung.

‍

Checkliste: Was sollten Schweizer KMU jetzt überprüfen?

Unternehmen sollten die verbleibende Zeit bis zum 14. November 2026 nutzen, um ihre Zahlungsprozesse zu kontrollieren.

1. Buchhaltungssoftware überprüfen

Klären Sie, ob Ihre Software die aktuellen Swiss Payment Standards unterstützt. Prüfen Sie insbesondere, ob ein Update notwendig ist.

2. Adressstammdaten kontrollieren

Überprüfen Sie die zahlungsrelevanten Adressen Ihrer Geschäftspartner. Sind Ort und Land korrekt hinterlegt? Können die erforderlichen Angaben strukturiert übermittelt werden?

3. Zahlungsdateien testen

Erstellen Sie eine Test-Zahlungsdatei und überprüfen Sie gemeinsam mit Ihrer Bank oder Ihrem Softwarepartner, ob diese den neuen Anforderungen entspricht. Bei UBS steht dafür beispielsweise eine Testplattform zur Verfügung.

4. QR-Rechnungen prüfen

Stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungssoftware QR-Rechnungen mit strukturierten Adressen erstellt. Kontrollieren Sie auch ältere Rechnungsvorlagen und wiederkehrende Rechnungen.

5. Daueraufträge und Zahlungsvorlagen berücksichtigen

Prüfen Sie, ob gespeicherte Zahlungsdaten angepasst werden müssen. Besonders bei regelmässigen Zahlungen sollten Änderungen frühzeitig mit der Bank abgestimmt werden.

Wer ältere Softwareversionen einsetzt, sollte die Umstellung nicht bis kurz vor dem Stichtag aufschieben. Wie wichtig eine sorgfältige Updateplanung ist, zeigen wir auch im Beitrag Infoniqa ONE 50 Updates und Versionen richtig planen.

‍

Was passiert, wenn die Adressen nicht angepasst werden?

Werden Zahlungsaufträge mit veralteten oder unvollständigen Adressinformationen übermittelt, kann dies zu Problemen bei der Verarbeitung führen.

Mögliche Folgen sind:

  • Zahlungsaufträge werden von der Bank zurückgewiesen.
  • Zahlungen müssen manuell korrigiert und erneut übermittelt werden.
  • Internationale Überweisungen verzögern sich.
  • Bestehende Zahlungsprozesse funktionieren nicht mehr wie gewohnt.

Ob eine Zahlung tatsächlich zurückgewiesen wird, hängt unter anderem von der jeweiligen Bank, der Zahlungsart und den übermittelten Daten ab.

Die Umstellung sollte deshalb nicht nur als technische Anpassung betrachtet werden. Korrekte Adressdaten und funktionierende Schnittstellen sind eine wichtige Voraussetzung für einen zuverlässigen Zahlungsverkehr.

‍

Jetzt Zahlungsverkehr und Buchhaltungssoftware überprüfen

Die Einführung strukturierter Adressen ist ein weiterer Schritt zur Standardisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs. Auch wenn es sich auf den ersten Blick nur um eine Anpassung der Adressfelder handelt, können die Auswirkungen auf bestehende Buchhaltungsprozesse erheblich sein.

Für Schweizer KMU ist deshalb entscheidend, rechtzeitig zu prüfen, ob ihre Buchhaltungssoftware, Adressstammdaten und Bankanbindungen auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind.

Die aR solutions AG unterstützt Schweizer Unternehmen und Treuhänder bei der Einrichtung, Aktualisierung und Optimierung ihrer Buchhaltungssoftware.

Sie arbeiten mit Infoniqa ONE 50, Topal oder einer anderen von uns betreuten Lösung und sind unsicher, ob Ihr Zahlungsverkehr korrekt eingerichtet ist?

Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gerne bei der Überprüfung Ihrer bestehenden Softwareumgebung.

‍

Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann sind strukturierte Adressen in der Schweiz Pflicht?

Ab dem 14. November 2026 sehen die Swiss Payment Standards für Zahlungsaufträge strukturierte oder hybride Adressangaben vor. Für QR-Rechnungen gelten bereits seit November 2025 Anforderungen an strukturierte Adressen. Banken können bei bestimmten Zahlungsaufträgen zusätzliche Übergangslösungen anbieten.

‍

Müssen alle Unternehmen ihre Adressdaten anpassen?

Nicht zwingend. Unternehmen, deren Buchhaltungssoftware und Adressstammdaten bereits den Anforderungen entsprechen, müssen möglicherweise nichts weiter unternehmen. Wer Zahlungen über eine ältere Softwareversion erstellt oder unstrukturierte Adressdaten verwendet, sollte dagegen prüfen, ob Anpassungen notwendig sind.

‍

Welche Angaben sind bei einer strukturierten Adresse erforderlich?

Bei Zahlungsaufträgen müssen insbesondere Name, Ort und Landkorrekt und getrennt übermittelt werden. Weitere Angaben wie Strasse,Hausnummer und Postleitzahl können strukturiert ergänzt werden. Die konkretenAnforderungen hängen von der Zahlungsart und den Vorgaben der beteiligtenBanken ab.

‍

Sind hybride Adressen weiterhin erlaubt?

Ja. Die Swiss Payment Standards erlauben bei Zahlungsaufträgen sowohl strukturierte als auch hybride Adressen. Bei hybriden Adressen werden Ort und Land strukturiert übermittelt, während zusätzliche Adressinformationen in Freitextfeldern stehen können. Für den Swiss QR-Code sind hingegen strukturierte Adressen des Typs «S» vorgesehen.

‍

Muss ich wegen der neuen Adressvorgaben meine Buchhaltungssoftware wechseln?

In der Regel ist ein Softwarewechsel nicht der erste Schritt. Zunächst sollte überprüft werden, ob der Hersteller ein entsprechendes Update anbietet und ob bestehende Stammdaten oder Schnittstellen angepasst werden müssen. Ob weitere Massnahmen erforderlich sind, hängt von der eingesetzten Softwareversion und der konkreten Systemumgebung ab.

‍

Mann mit kurzem dunklem Haar und Bart trägt ein beiges Sweatshirt über einem weißen Hemd und lächelt in die Kamera; neutraler, heller Hintergrund.

Kontaktieren Sie uns

Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Lassen Sie sich kostenlos beraten.

Kostenlose Beratung

Jetzt digital durchstarten!

Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie bei der Wahl der richtigen Softwarelösung für Ihr Unternehmen zu unterstützen.

Lassen Sie sich kostenlos beraten – wir zeigen Ihnen die passende Softwarelösung für Ihr Unternehmen.

Mann mit kurzem dunklem Haar und Bart trägt ein beiges Sweatshirt über einem weißen Hemd und lächelt in die Kamera; neutraler, heller Hintergrund.