Wichtige Anpassungen in der Lohnbuchhaltung 2023

Wir haben Ihnen die wichtigsten Anpassungen per 1. Januar 2023 zusammengestellt:

ALV2:
Per 1. Januar 2023 fällt per Gesetz das Solidaritätsprozent der Arbeitslosenversicherung weg (ALV2). Deshalb muss der Firmenstamm entsprechend angepasst werden.

BVG:
Ebenfalls ändern sich beim BVG die jährlichen Grenzbeträge. Diese betragen neu: Eintrittsschwelle CHF 22’050, Koordinationsabzug CHF 25’725, Max. Lohn CHF 88’200, Min. Lohn CHF 3’675.

EO:
Die EO-Entschädigungen für Mutter- und Vaterschaft haben neu einen Höchstansatz von CHF 220.

Quellensteuer:
Die Quellensteuertarife werden automatisch aktualisiert.

Kinder- Ausbildungs- und Familienzulagen:
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Ausgleichskasse, ob Veränderungen anstehen.

Ab Version 2023.2 werden Sie beim Start des Programms mit einer entsprechenden Meldung informiert.